Ein qualifiziertes Gutachten ist für gewerbliche Immobilientransaktionen, Portfolioentscheidungen oder unternehmerische Bewertungen unerlässlich. Ob An- oder Verkauf, Bilanzierung, Finanzierungsverhandlungen, Umstrukturierungen, Erbauseinandersetzungen oder Gesellschafterwechsel – ein unabhängiger Marktwert schafft Verlässlichkeit und reduziert das Risiko von Fehlentscheidungen.
Auch bei steuerlichen Fragen, in gerichtlichen Auseinandersetzungen oder bei Entschädigungsfragen kann ein fundiertes Verkehrswertgutachten erforderlich sein.
Wir erstellen Verkehrswertgutachten und gutachterliche Stellungnahmen für nahezu alle gewerblich genutzten Immobilienarten:
Büro- und Verwaltungsgebäude, Einzelhandels- und Logistikimmobilien, Hotels, Gewerbeparks, Produktionsstätten sowie gemischt genutzte Objekte.
Dabei berücksichtigen wir neben Lage, Nutzung und baulichem Zustand auch mietvertragliche und planungsrechtliche Aspekte. Je nach Zielsetzung bieten wir verschiedene Gutachtenformate – vom vollumfänglichen Marktwertgutachten gemäß ImmoWertV bis zur Gutachterlichen Stellungnahme bei speziellen Fragestellungen.
Wir beraten Sie gerne, welches Bewertungsformat wirtschaftlich und fachlich für Ihr Vorhaben geeignet ist.
Ja – wir verfügen über langjährige Erfahrung in der strukturierten Bewertung größerer Objektpakete. Dank standardisierter Prozesse, bundesweiter Kapazitäten und leistungsfähiger IT-Strukturen können wir auch umfangreiche Portfolios effizient und terminsicher bearbeiten – inklusive abgestimmter Reportingformate für interne und externe Stakeholder.
Ob Büro- und Gewerbeparks, Logistikimmobilien, Ärztehäuser oder Hotels. Je nach Nutzungskonzept und Bewertungsanlass wenden wir das passende Verfahren nach ImmoWertV oder BelWertV an und berücksichtigen objektspezifische Ertragsstrukturen, Mietverhältnisse, Restnutzungsdauern sowie marktspezifische Einflussfaktoren.
Ja – neben vollumfänglichen Gutachten erstellen wir auch Gutachterliche Stellungnahmen zu spezifischen Fragestellungen. Das kann beispielsweise die Plausibilisierung externer Gutachten oder Restnutzungsdauern umfassen. Diese Stellungnahmen sind klar strukturiert, nachvollziehbar begründet und lassen sich flexibel in Entscheidungs-, Prüf- oder Genehmigungsprozesse integrieren.