Wir bieten unsere Dienstleistungen auch für Auftraggeber aus der öffentlichen Hand an. Hierzu zählen unter anderem Städte und Gemeinden, Landesbetriebe, Immobilienverwaltungen öffentlicher Träger, öffentlich-rechtliche Zweckverbände, Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Gerichte.
Ob Wertermittlungen für Ankäufe, städtebauliche Maßnahmen, bilanzielle Bewertungen oder gerichtliche Verfahren – wir berücksichtigen die jeweiligen rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen und setzen die Vorgaben sorgfältig, transparent und nachvollziehbar um. Gerne unterstützen wir die öffentliche Hand bei der Umsetzung ihrer Vorhaben.
Unsere Leistungen orientieren sich an den geltenden rechtlichen und fachlichen Standards – darunter die ImmoWertV sowie einschlägiger Verwaltungsvorschriften. Wir gewährleisten nachvollziehbare, belastbare Bewertungen und liefern eine strukturierte Dokumentation – rechtssicher und haushaltskonform. Dabei unterstützen wir nicht nur in Einzelprojekten, sondern stehen auch für Rahmenvereinbarungen, gerichtliche Gutachten, Portfolioanalysen oder projektbezogene Zusammenarbeit zur Verfügung.
Ja – wir verfügen über umfangreiche Erfahrung bei der Bewertung kommunaler Sonderobjekte wie Schulen, Rathäuser, Kultur- und Bildungseinrichtungen, aber auch bei Erbbaurechten und öffentlich gefördertem Wohnraum. Unsere Gutachter berücksichtigen die besonderen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen solcher Objekte.
Je nach Objektart und Umfang bieten wir auch zeitkritische Bewertungen mit kurzen Bearbeitungsfristen an – etwa zur Vorbereitung von Sitzungen, Gremienentscheidungen oder Fördermittelanträgen. Unsere Abläufe sind darauf ausgelegt, flexibel und gleichzeitig methodisch fundiert zu agieren.