Marktwertermittlung

Marktwertermittlung – die Grundlage für fundierte Entscheidungen

Ob Kauf, Verkauf, Finanzierung, Bilanzierung oder gerichtliche Auseinandersetzung: Die Marktwertermittlung ist das zentrale Instrument zur objektiven Bewertung von Immobilien. Sie gibt Auskunft über den wahrscheinlichen Marktpreis zum Bewertungsstichtag – unter Berücksichtigung von Lage, Nutzung, Zustand und aktuellen Marktbedingungen. Unsere erfahrenen Gutachter erstellen Bewertungen gemäß § 194 BauGB und den Vorgaben der ImmoWertV – zuverlässig, nachvollziehbar und rechtskonform.

Objektiv. Transparent. Softwaregestützt.

Die Bewertung erfolgt auf Basis aller gesetzlich vorgesehenen Verfahren (Sachwert, Ertragswert, Vergleichswert) und wird vollständig dokumentiert. Unsere Kunden – ob privat, gewerblich oder institutionell – profitieren von einer transparenten, strukturierten Bewertung, die sowohl intern als auch gegenüber Behörden, Gerichten oder Finanzierungsinstituten überzeugt.

Häufig gestellte Fragen

Ein vollständiges Marktwertgutachten enthält eine detaillierte Beschreibung der Immobilie, die Darstellung aller wertbeeinflussenden Merkmale, die Anwendung des passenden Bewertungsverfahrens, eine transparente Herleitung des Werts und damit einen nachvollziehbaren Marktwert zum Stichtag – alles klar dokumentiert und strukturiert aufbereitet.

Die Ableitung des Martwertes erfolgt auf Basis der ImmoWertV mit einem der drei anerkannten Verfahren: Vergleichswertverfahren, Sachwertverfahren oder Ertragswertverfahren.

Die Begriffe Marktwert, Verkehrswert und gemeiner Wert werden oft synonym verwendet – das ist verständlich, aber im Detail gibt es Unterschiede in der Verwendung:

Verkehrswert = Marktwert (im rechtlichen Sinne)
Laut § 194 Baugesetzbuch ist der Verkehrswert (Marktwert) der Preis, der für eine Immobilie am Bewertungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre – unter Berücksichtigung ihrer Lage, Beschaffenheit und rechtlichen Gegebenheiten, ohne persönliche oder außergewöhnliche Umstände.
Dieser Begriff wird insbesondere bei Verkehrswertgutachten, z. B. für Gerichte, Banken oder das Finanzamt, verwendet.

Marktwert = alltagssprachlicher Begriff
Der Begriff Marktwert ist im Gesetz zwar enthalten, wird aber im Alltag häufig auch unscharf verwendet – etwa auf Immobilienportalen oder in Verkaufsgesprächen. In professionellen Bewertungen ist mit Marktwert meist der rechtlich definierte Verkehrswert gemeint.

Gemeiner Wert = steuerlicher Begriff
Der gemeine Wert stammt aus dem Steuerrecht (§ 9 Bewertungsgesetz) und bezeichnet ebenfalls den objektiv erzielbaren Preis einer Immobilie auf dem freien Markt. Inhaltlich ist er dem Verkehrswert sehr ähnlich – er wird z. B. bei Schenkungen oder Erbschaften vom Finanzamt herangezogen.
Trotz unterschiedlicher Begrifflichkeit basiert auch der gemeine Wert auf dem Prinzip eines realistischen Marktpreises unter normalen Umständen.

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