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Wann ist ein Marktwertgutachten sinnvoll?

Ein Immobiliengutachten schafft Klarheit bei vielen privaten Anlässen: Sie möchten ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder kaufen und den realistischen Marktwert kennen. Oder es steht eine Scheidung, eine Erbschaft, eine Schenkung oder die Übertragung innerhalb der Familie an – Situationen, in denen der Wert einer Immobilie eine entscheidende Rolle spielt. Auch für steuerliche Anlässe, Vermögensübersichten oder bei Auseinandersetzungen in Erbengemeinschaften liefert ein Gutachten eine objektive und nachvollziehbare Grundlage.

Darüber hinaus bieten wir eine Kaufberatung für private Käufer an: Gemeinsam mit einem Sachverständigen besichtigen Sie die Immobilie vor dem Kauf. Wir prüfen den Zustand des Objekts, zeigen mögliche Mängel auf und geben eine fachlich fundierte Einschätzung zum Kaufpreis und Investitionsrisiko – damit Sie eine informierte Entscheidung treffen können.

Welche Immobilien bewerten wir?

Wir erstellen Gutachten für alle klassischen Wohnimmobilien im Privatbesitz: Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser sowie Baugrundstücke. Jede Bewertung erfolgt individuell – unter Berücksichtigung von Lage, Zustand, Ausstattung, rechtlichen Gegebenheiten und aktuellen Marktbedingungen.

Abhängig vom Verwendungszweck bieten wir unterschiedliche Gutachtenformate an – von der kompakten Wertexpertise über gutachterliche Stellungnahmen bis hin zum ausführlichen Marktwertgutachten. Damit Sie genau das passende Format erhalten, beraten wir Sie gerne persönlich und unverbindlich.

Häufig gestellte Fragen

Unsere Marktwertgutachten sind Parteigutachten. Das bedeutet, dass sie rechtlich zunächst als qualifizierter Parteivortrag gelten.

Durch ihren klar strukturierten Aufbau, die transparente Herleitung der Bewertungsparameter und die nachvollziehbare Dokumentation der Tatsachengrundlagen sind sie jedoch geeignet, im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens substantiell berücksichtigt zu werden.

Ein fachlich fundiertes Privatgutachten kann insbesondere:
- zur inhaltlichen Auseinandersetzung mit einem Gerichtsgutachten beitragen,
- Zweifel an bestehenden Bewertungen begründen,
- einen ergänzenden Beweisantrag stützen oder
- als qualifizierter Sachvortrag in die richterliche Beweiswürdigung einfließen.

Über die Beweiskraft im Einzelfall entscheidet stets das zuständige Gericht.

Ein Parteigutachten wird im Auftrag einer Partei erstellt – also beispielsweise von einer Privatperson, einem Unternehmen oder einem Anwalt. Es ist keine gerichtlich beauftragte neutrale Begutachtung, wie sie z. B. von einem Gerichtssachverständigen durchgeführt wird.

Trotzdem kann ein gut begründetes Parteigutachten im gerichtlichen Verfahren eine entscheidende Rolle spielen, insbesondere wenn es fachlich korrekt, unabhängig und transparent erstellt wurde.

Gerichte ziehen solche Gutachten häufig als Grundlage für Entscheidungen heran oder zur Vorbereitung eigener Beweiserhebungen.

Die Kosten für ein Marktwertgutachten hängen davon ab, welche Art von Gutachten Sie benötigen – denn nicht jedes Bewertungsanliegen erfordert denselben Umfang oder Detailgrad. Wir bieten drei unterschiedliche Formate an, die sich im Aufwand, in der Aussagekraft und damit auch im Honorar unterscheiden:

Wertexpertise
Eine kompakte, standardisierte Bewertung – ideal zur ersten Orientierung beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie.

Ausführliches Verkehrswertgutachten
Ein vollumfängliches Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB – geeignet für rechtlich relevante Anlässe wie Erbschaft, Scheidung, steuerliche Zwecke oder gerichtliche Auseinandersetzungen.

Gutachterliche Stellungnahme
Eine fachliche Einschätzung zu einer konkreten Fragestellung, z. B. zur Plausibilität eines vorliegenden Kaufpreises oder zur Bewertung einzelner Faktoren.

Unser Tipp:
Damit Sie weder zu viel investieren noch auf entscheidende Inhalte verzichten, beraten wir Sie gerne bei der Wahl des passenden Gutachtentyps. Die richtige Auswahl spart Zeit, Kosten – und bringt Ihnen genau die Bewertung, die Sie wirklich benötigen.

Kontaktieren Sie uns, um das passende Format für Ihr Anliegen zu finden und ein konkretes Angebot zu erhalten.

Die Begriffe Marktwert, Verkehrswert und gemeiner Wert werden oft synonym verwendet – das ist verständlich, aber im Detail gibt es Unterschiede in der Verwendung:

Verkehrswert = Marktwert (im rechtlichen Sinne)
Laut § 194 Baugesetzbuch ist der Verkehrswert (Marktwert) der Preis, der für eine Immobilie am Bewertungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre – unter Berücksichtigung ihrer Lage, Beschaffenheit und rechtlichen Gegebenheiten, ohne persönliche oder außergewöhnliche Umstände.
Dieser Begriff wird insbesondere bei Verkehrswertgutachten, z. B. für Gerichte, Banken oder das Finanzamt, verwendet.

Marktwert = alltagssprachlicher Begriff
Der Begriff Marktwert ist im Gesetz zwar enthalten, wird aber im Alltag häufig auch unscharf verwendet – etwa auf Immobilienportalen oder in Verkaufsgesprächen. In professionellen Bewertungen ist mit Marktwert meist der rechtlich definierte Verkehrswert gemeint.

Gemeiner Wert = steuerlicher Begriff
Der gemeine Wert stammt aus dem Steuerrecht (§ 9 Bewertungsgesetz) und bezeichnet ebenfalls den objektiv erzielbaren Preis einer Immobilie auf dem freien Markt. Inhaltlich ist er dem Verkehrswert sehr ähnlich – er wird z. B. bei Schenkungen oder Erbschaften vom Finanzamt herangezogen.
Trotz unterschiedlicher Begrifflichkeit basiert auch der gemeine Wert auf dem Prinzip eines realistischen Marktpreises unter normalen Umständen.

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Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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Immobilienbewertung GmbH

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Geschäftsführer
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